

Ein Mitarbeiter verbreitet dubiose Querdenker-Posts im Internet oder nimmt an einer Querdenker-Demo teil. Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen lassen nicht lange auf sich warten: Fristlose Kündigung! Aber wann darf der Arbeitgeber in so einem Fall überhaupt kündigen? Anwalt Christian Solmecke klärt die Frage in diesem Video.